Der Apfelwein vor dem aus

12. November 2007 0 Von Nico Rehmann

Die EU-Weinmarktreform sieht u.a. vor, dass der Begriff Wein nur noch für Getränke verwendet werden darf, die aus Trauben hergestellt werden. Davon wären dann auch alle Obstweine betroffen, wie z.B. Erdbeerwein, Johannisbeerwein oder Brombeerwein.

Das würde die Hessen mit ihrem Äppelwoi natürlich stark treffen wenn die EU dies plötzlich verbieten würde. Deswegen setzt sich auch Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer auch stark für die Erhaltung des Äppelwois ein.

Die Bürokratie schlägt mal wieder zu und man macht sich wirklich darüber Gedanken ob es in Brüssel nicht sinnvolleres zu tun gibt.